Die gesetzlichen Anforderungen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln im maschinentechnischen Bereich sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschrieben. Sie legen fest, dass Beschäftigte ausreichend qualifiziert, unterwiesen und beauftragt sein müssen, bevor sie Arbeitsmittel verwenden dürfen (§ 6 Abs. 1, § 12 BetrSichV).
Die TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ konkretisiert diese Anforderungen und schafft Rechtssicherheit für Unternehmer, indem sie den Stand der Technik definiert. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Vorschriften der BetrSichV erfüllt sind (Vermutungswirkung).
Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung
- Qualifikation bedeutet, dass Beschäftigte über die erforderlichen Fachkenntnisse, Kompetenzen und Fertigkeiten verfügen, um Arbeitsmittel sicher zu bedienen.
- Dies umfasst Ausbildung, praktische Erfahrung, Weiterbildung oder arbeitsbegleitende Maßnahmen.
- Bei Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen dürfen diese nur von zuvor beauftragten und qualifizierten Beschäftigten verwendet werden.
ZUMBau-Qualifikation als praxisnahe Lösung
Die ZUMBau-Qualifikation zum „Geprüften Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ erfüllt die Anforderungen der TRBS 1116 und damit der Betriebssicherheitsverordnung.
- Die Qualifikation ist ein bundeseinheitlicher Befähigungsnachweis für die sichere Bedienung von Baumaschinen wie Bagger, Krane oder Radlader.
- Sie wird gemeinsam von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) getragen.
- Nach bestandener Prüfung erhalten Beschäftigte eine Checkkarte und einen offiziellen Nachweis, der bei Kontrollen vorgelegt werden kann.
- Die BG BAU fördert die Teilnahme finanziell mit einer Arbeitsschutzprämie.
Unternehmerverantwortung als Wettbewerbsvorteil
Jedes Bauunternehmen sollte prüfen, ob die Qualifikation seiner Maschinenführer den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine klare Dokumentation der Qualifikation und Unterweisung bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern steigert auch die Arbeitssicherheit, Effizienz und den betrieblichen Mehrwert.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Informationsfaltblatt (PDF)